Wenn ein Bewohner eine Befreiung der zuständigen Krankenkasse hat, und für die vorliegende Fahrt auch eine Genehmigung durch die Zuständige Krankenkasse vorliegt, kann die Krankenfahrt zum Arzt, zur Krankengymnastik zur Kontrolluntersuchung usw. mit der Kasse abrechnet werden.Wie bekommt man eine Genehmigung für ambulante Krankenfahrten?
Wenn eine Befreiung durch den Kostenträger vorliegt, entfällt die gesetzliche Zuzahlung von mindestens 5,00 €; höchstens 10,00 €; jedoch 10% von den Fahrkosten.
Des weiteren wird nach dem Grad der Behinderung und den Buchstaben auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises geschaut.
Befmdet sich z.B. der Buchstabe aG, BI oder H auf der Rückseite des Ausweises, ist eine Genehmigung nur noch ein Anruf bei der zuständigen Kasse. Diese benötigt evtl. vorweg eine Verordnung einer Krankenbeförderung durch den zuständigen Arzt.
Gleiches gilt, wenn die Pflegestufen 2 oder 3 vorliegen.
Bei stationären Aufnahmen sowie bei ambulanten Operationen, Vor- oder Nachsorge bei ambulanten Operationen sowie Vor- oder Nachbehandlung eines stationären Krankenhausaufenthaltes und Arbeitsunfällen brauchen die Fahrten mit dem Taxi / Mietwagen / Krankenliegewagen etc. nicht vorher genehmigt zu werden.
Quelle: Haupt-Hinnerichs GbR 1/08