Elektronische Gesundheitskarte

[meinung]

Alle Versicherten, ob Kasse oder Privat, sollen in Zukunft eine „elektronische Gesundheitskarte“ erhalten.

Was bedeutet das?

Alle Versicherten haben dann eine lebenslang gültige „Personenkennziffer“ erhalten. Die neue Karte soll mit einem Foto versehen werden. Politiker und Krankenkassen wollen, dass in Zukunft die Krankheitsdaten (Arztbriefe, Diagnosen, vererbte Erkrankungen und verordnete Medikamente) außerhalb der Arztpraxis gespeichert werden.

Was Sie aber nicht wissen:

Auf der Karte wird fast nichts gespeichert! Die Karte dient als Schlüssel zu einem gigantischen Computernetzwerk, dem sich künftig alle Arztpraxen, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Psychotherapeuten, alle ca. 300 Krankenkassen, Krankengymnasten, Sanitätshäuser und viele weitere Berufsgruppen des Gesundheitswesens anschließen müssen. Dies bedeutet, dass schätzungsweise bis zu 2 Millionen Menschen aus dem gesamten Gesundheitsbereich Zugriff auf die Krankheitsdaten erhalten werden.

Ich will nicht, dass in Zukunft meine Krankheitsdaten, zum Beispiel AIDS, Krebs, Diabetes, Potenzprobleme oder Nervenzusammenbruch, nicht mehr unter der Schweigepflicht meiner Ärzte liegen, sondern in zentralen Computern mit Internet-Anbindung gespeichert werden!

Und Sie?

Das ganze Projekt ist unsinnig, teuer und gefährlich. Und ich als Versicherter zahle dafür auch noch die Rechnung.

 

Deshalb unterstütze ich diese Aktion:

Gläserne Bürger? Nein Danke!

Die Aktion „Stoppt die e-Card“ sagt NEIN zu diesem Mammutprojekt!

Wir fordern das Recht auf Weiterverwendung der bisherigen Versichertenkarten!

Über diesen Link kommt man zur Aktionseit, da gibt es mehr Informationen und Aktionsmaterial.

Ich höre oft: „Was kann ich schon daran ändern? Was kann ich da schon tuen?“

Konkret in diesem Fall zum Beispiel hole ich mir diese Informationen und diese Unterschriftliste aus dem Internet und drucke beides aus. Bei meinem nächsten Arztbesuch nehme ich die Zettel mit und frage die Sprechstundenhilfe und/ oder den Arzt ob ich beides im Wartezimmer auslegen darf. So einfach ist das, das können Sie auch!


Dieser Artikel wurde von Thomas Budewig eingestellt.

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