Prosit Neujahr!
Es geht nicht um Handys (Mobiltelefone), sondern um Funktelefone, die mittlerweile in ja fast jedem Haushalt vorkommen. Es handelt sich um so genannte CT1+- und CT2-Telefone, die nicht mehr genutzt werden dürfen. Diese Funktelefone senden auf einer Funkfrequenz, die ab 2009 nicht mehr genutzt werden darf.
[hidepost]Die Bundesnetzagentur hat diesen Telefonen die Frequenzzuteilung entzogen und anderen Geräten und/ oder Betreibern zugeteilt (- wer mehr dazu wissen möchte, kann das hier nachlesen www.teltarif.de).
Die Hauptfragen sind jetzt wohl: „Habe ich so ein Telefon, bzw. wie erkenne ich ob ich so ein Telefon habe?“ und „Mache ich mich strafbar, wenn ich mein Telefon trotzdem weiter benutze?“
Sollten Sie ab dem 1. Januar 2009 noch CT1+- oder CT2-Telefone nutzen, so begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann zur Zahlung eines Bußgeldes führen. Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei der Eingrenzung von Funkstörungen ein Schnurlostelefon ohne Zuteilung als Verursacher einer Störung fest, so wird dem Verursacher der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt. Hier kann ein vierstelliger Betrag zustande kommen.
So viel also zur zweiten Frage: „Ja, Sie machen sich strafbar wenn Sie so ein Telefon trotzdem weiter benutzen und es kann teuer für Sie werden.“ Dabei ist es unerheblich ob Sie wussten, dass das Telefon nicht mehr benutzt werden darf oder ob Sie das nicht wussten. Denn in Deutschland gilt ja bekanntlich der Rechtsgrundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Woran erkenne ich nun so ein Telefon?
Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Wenn die Bedienungsanleitung noch vorhanden sein sollte, ist dieses der beste Weg, auszumachen, nach welchem Standard das Telefon funkt. Finden Sie hier den Standard DECT oder DECT eco, so können Sie das Telefon bedenkenlos weiter verwenden. Finden Sie dagegen dort die Bezeichnungen CT1, CT1+ oder CT2, so dürfen Sie das Telefon ab Jahresende nicht mehr verwenden.
In machen Bedienungsanleitungen sind auch die genutzten Frequenzen angegeben. Funkt Ihr Telefon auf den Frequenzen zwischen 1880 und 1900 MHz, so ist alles in Ordnung. Bereits heute verboten ist die Nutzung zwischen 914 – 915 und 959 – 960 MHz, ab 2009 untersagt sind die Frequenzen 885 – 887 und 930 – 932 MHz, sowie 864,1 – 868,1 MHz.
Letztlich ist auch am Herstellernamen und der Gerätebezeichung erkennbar, ob das Telefon CT1+ als Standard nutzt. Dazu hat der Berufsverband Deutscher Baubiologen im Internet (www.baubiologie.net) eine Liste zum Download bereitgestellt. In diese Liste kann man schauen.
Thomas Budewig (Tom) [/hidepost]