Anfrage des Deutschen Schwerhörigenbund, Ortsverein Bielefeld e.V. an die Politiker
Die Kommunal-, Bundestags- und Europawahlen in diesem Jahr 2009 möchten wir gerne zum Anlass nehmen, um über die Behindertenpolitik der verschiedenen Parteien zu diskutieren.
Grundlage
Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) wurde am 26. März 2009 vom Deutschen Bundestag unterzeichnet. Damit verpflichtet sich auch die Bundesrepublik, durch Maßnahmen Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln sowie zu Information und Kommunikation zu ermöglichen. So soll sichergestellt werden, dass unter anderem öffentliche Einrichtungen und Dienste alle Aspekte der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen, auch wenn sie von privaten Rechtsträgern betrieben werden.
Bund und Land haben mit Gesetzen die rechtliche Grundlage geschaffen, welche Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen sollen. Dazu gehören statt Ausgrenzung, Akzeptanz und Förderung statt entmündigender Fürsorge.
Das Landesgleichstellungsgesetz (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) bestimmt, dass sich Barrierefreiheit nicht allein darauf beschränkt, Wege für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer „begehbar“ zu machen, sondern gleichermaßen auch für Hör- und Sehgeschädigte den Zugang zum gemeinschaftlichen Leben zu eröffnen.
Forderung:
Umsetzung der Barrierefreiheit für Menschen mit Hörbehinderungen
Trotz verschiedener Gleichstellungsgesetze und der UN-Konvention, die eine Teilhabe für Alle fordern, gibt es immer noch erhebliche Kommunikationsbarrieren für Hörgeschädigte in wichtigen Bereichen des täglichen Lebens.
Wo etwas getan werden kann:
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im Rathaus
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in der VHS
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in Schulen und Kindergärten
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in Arztpraxen
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im Krankenhaus
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in Seniorenheimen
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im Kino
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im Theater
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bei Vorträgen und Informationsveranstaltungen
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bei Wahlkampfveranstaltungen
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und vieles mehr
Was getan werden kann:
Zu einer barrierefreien kulturellen Veranstaltung für Hörgeschädigte kann entweder eine induktive Höranlage oder eine Funkübertragungsanlage ( FM-Anlage)bereit gestellt werden. Bei Bedarf sollten auch Schriftdolmetscher und / oder Gebärdensprachdol-
metscher eingesetzt werden.
Um hörgeschädigten Bürgerinnen und Bürgern eine eigenverantwortliche und selbstständige Beteiligung am öffentlichen Leben zu ermöglichen, sind konkrete Maßnahmen erforderlich.
Wir fragen die Ratsfraktionen in Bielefeld
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Setzen Sie sich für Barrierefreiheit durch Zusatztechnik für Hörgeschädigte in allen öffentlich zugänglichen Räumen ein?
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Sind Ihre Informations- und Wahlkampfveranstaltungen auch für hörge schädigte Menschen barrierefrei?
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Unterstützen Sie die Inklusion hörgeschädigter Kinder in Regelschulen und Regelkindergärten?
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Setzen Sie sich für bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Raumakustik in Schulen und Kindergärten – z.B. aus dem Konjunkturpaket II – ein, da der Lärm in Kindergärten und Schulen die Konzentrationsfähigkeit aller Kinder verringert und das Personal belastet?
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Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in Seniorenheimen das Pflegepersonal für die Probleme Hörgeschädigter sensibilisiert wird, um den Bewohnern eine Teilhabe am Leben im Heim und an angebotenen Veranstaltungen zu ermöglichen?
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Setzt sich Ihre Partei dafür ein, daß selbstbetroffene engagierte Personen Schulungen im Umgang mit schwerhörigen, ertaubten und CI-tragenden Menschen in der Altenpflege und Krankenpflege durchführen können und sollen? Dies gilt auch für Feuerwehr, Polizei,Rettungskräfte und sonstigen Stellen die im öffentlichen Bereich mit Menschen arbeiten.
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Setzen Sie sich dafür ein, daß die mangehhafte Übertragungsanlage im renovierten Ratssaal in Bielefeld funktionsfähig gemacht wird? Hier ging offensichtlich architektonisches Design vor Funktion.
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Darüber hinaus eine moile Funkanlage für die anderen Ratssäle angeschafft wird, ganz besonders gilt dies für den Behindertenbeirat.
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihre Partei die notwendigen Maßnahmen für schwerhörige Menschen (BürgerInnen) umsetzen will.
Sie können Ihre Antwort per Mail an h.aufderheide@web.de bis Mitte Juli 2009 senden.
Viele hörgeschädigte Bürgerinnen und Bürger werden Ihre Antwort als Wähler mit Interesse zur Kenntnis nehmen.
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen
Hermann W. Aufderheide
(Vorsitzender)