Lichtklingel
Immer wieder stehen schwerhörige, ertaubte und CI-tragende Menschen vor dem Problem, daß sie mit enormen Kosten für Hörgeräte, Lichtklingelanlagen usw. belastet werden. Es gibt viele verschiedene Kostenträger, welche sich meistens gegen die Kostenübernahme derartiger Hilfsmittel aussprechen.
Durch die Krankheit Schwerhörigkeit sind insbesondere bei hochgradiger Schwerhörigkeit wie auch Resthörigkeit und Ettaubung enorme Kosten für die Betroffenen zu verzeichnen.
Häufig verzichten Betroffene auf die Zusatzgerätschaften, weil sie diese finanziell nicht verkraften und belasten dann ihre Angehörigen durch kommunikative Inanspruchnahme. Noch schlechter gestellt sind dann Personen, welche allein leben und damit selbst im Gefahrenfall nicht erreichbar sind, weil z.B. eine Lichtklingelanlage nicht vorhanden ist. Beispiele dazu gibt es zuhauf.
Neu ist, daß die Ortsvereine Bielefeld und Hannover aktuell über einen neuen Musterwiederspruch wegen einer Lichtklingelanlage verfügen, welcher den Mitgliedern zugänglich gemacht werden kann.
Eingesandt von Rolf Erdmann, DSB-Beratungsstelle Hannover
Dieser Artikel wurde von Hermann W. Aufderheide eingestellt.
W eP7rneo oms 5