Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat am 10.07.2013 neue Festbeträge beschlossen, die am 16.07.2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Für schwerhörige Versicherte mit Ausnahme der an Taubheit grenzenden Versicherten wurde ein Festbetrag in Höhe von 733,59 Euro festgesetzt, das entspricht unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mehrwertsteuer 784,94 Euro. Bei beidohriger Versorgung gilt für das zweite Hörgerät ein Abschlag von 146,72 Euro. Der neue Festbetrag tritt am 01.11.2013 in Kraft.
Weitere Ausführungen können Sie aus der folgenden Pressemitteilung entnehmen.