Das Landgericht Köln hat in einer Entscheidung die Nutzungsrechte eines Fotografen an von ihm gemachten Bildern gestärkt.
Ein Fotostudio hatte dagegen geklagt, dass ein Kunde ein von ihnen gemachtes Bewerbungsfoto ins Internet öffentlich eingestellt hatte.Die Klägerin war der Ansicht, diese Art der Nutzung sei damals nicht vereinbart gewesen.
Dieser Ansicht folgte das LG Köln (Az. 28 O 468/06). In seinem Urteil stellte das Gericht eine unerlaubte Nutzung eines Fotos fest. Die Nutzungsrechte liegen bei dem Fotostudio und demnach darf dies über die Nutzung entscheiden. Bei Bewerbungfotos liege die übliche Nutzung nun mal bei Bewerbungen und nicht in einer öffentlichen Zugänglichmachung im Internet.
Es dürfte nun interessant zu beobachten, ob es auf Grund dieses Urteils zu Abmahnungen kommt. Denn es werden häufig Bewerbungfotos im Internet eingestellt und es ist anzunehmen, dass viele dies ohne eine entsprechende Vereinbarung mit dem Fotografen einstellen.
Quelle: lawsolution.de
Gefunden: Hermann W. Aufderheide
Wer weiß es?
Kann ich ein vom Fotografen gemachtes Bild auf meinen Bewerbungen anbringen mittels eines Scanners? Es kommt nicht ins Internet und wird nur durch die Post mit der Bewerbungsmappe weitergegeben und meist bekommt man das ganze nach einer gewissen Zeit wieder zurück.
Naja, der obige Artikel bezieht sich ja nur auf die Veröffentlichung im Internet. So gesehen: Woher will der Fotograf wissen, dass ich das Bild eingescannt habe? Wo kein Kläger, da kein Richter.